Die neun Leistungsphasen
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind neun Leistungsphasen für Planung, Vergabe und Objektüberwachung von Gebäuden und Innenräumen beschrieben
(§ 34 HOAI, Anlage 10). Alle Phasen ergeben zusammen 100 Prozent der Architektenleistung.
1. Grundlagenermittlung (2 %)
Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine, Beratung zum gesamten Ablauf
2. Vorplanung (7%)
Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten der Vorplanung, Darstellen und Bewerten von Varianten, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung nach DIN 276, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts, Erstellen eines Terminplans
3. Entwurfsplanung (15%)
Erarbeitung der endgültigen Entwurfsplanung mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs, Objektbeschreibung mit Erläuterungen, Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Kostenberechnung nach DIN 276, Fortschreiben des Terminplans
4. Genehmigungsplanung (3%)
Erarbeiten, Zusammenstellen und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
5. Ausführungsplanung (25%)
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen z. B. im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Innenräumen z. B. im Maßstab 1:20 bis 1:1, zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen
6. Vorbereitung der Auftragsvergabe (10%)
Aufstellen eines Vergabeterminplans, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse, Koordination der Leistungsbeschreibung, Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
7. Mitwirkung bei der Vergabe (4%)
Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Führen von Bietergesprächen, Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit der Kostenberechnung
8. Bauüberwachung (32%)
Überwachung des Ausbaus auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen, Überwachung des Zeitplans, Kostenfeststellung nach DIN 276, Organisation der Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaig festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung, systematische Zusammenstellung der Dokumentation
9. Objektbetreuung und Dokumentation (2%)
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch 5 Jahre seit Abnahme der Leistung, Objektbegehung zur Mängelfeststellung, Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen


Quelle: Architektenkammer Baden-Württemberg